Krankenversicherung

Die Krankenversicherung kommt für die Kosten auf, die bei Erkrankung, nach Unfällen und auch bei Mutterschaft entstehen. In Deutschland besteht für Arbeitnehmer, das heißt für abhängig Beschäftigte unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, für Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften, also Arbeitslosengeld, Rente oder ähnliches, und auch für Studierende eine Pflicht zur Krankenversicherung: Sie alle sind also gesetzlich verpflichtet, Beiträge in eine Krankenkasse einzuzahlen.

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